Der DHV
Heimat bewahren. Gemeinschaft stärken. Zukunft mitgestalten.
Wer wir sind
100 Jahre Heimatpflege in Beckrath
Der Denkmalpflege- und Heimatverein Beckrath (DHV) wurde 1921 gegründet, um die Pflege und den Erhalt des Denkmals und der Dorfmitte sicherzustellen. Im Laufe der Jahrzehnte haben sich unsere Aufgaben erweitert: Heute sind wir der Mittelpunkt des Beckrather Gemeinschaftslebens.
Ein wichtiges Anliegen ist die Durchführung von Veranstaltungen, die den Gemeinschaftsgeist der Bevölkerung fördern und die Verbundenheit mit Beckrath stärken. Dabei unterstützen sich die ansässigen Vereine gegenseitig und bieten ein vielfältiges Angebot für jede Altersgruppe.
Denkmalpflege
Erhaltung und Verschönerung des gepflegten Ortsbildes sowie Pflege des Denkmals in der Ortsmitte.
Feste & Veranstaltungen
Jährliche Kirmes, Sankt Martins-Umzug, Totensonntag-Feierstunde, Winterfest und mehr.
Mitglied werden
Gemeinnützig, parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Mitgliedsbeitrag: 10 € / Jahr (Einzelmitglied) oder 15 € (Familie).
Unser Vorstand
Aktueller Vorstand des DHV Beckrath
Beisitzerinnen / Beisitzer:
Anke Balven, Georg Heinen, Martina Linkenheil, Frank Oellers, Dieter Pesch, Hans-Walter Schraub
Sachkundige Bürgerinnen & Bürger:
Kathi Bosbach, Sabine Heinen, Ute Schraub, Jochen Wirz
Beauftragte digitale Medien:
Birgit Lubos
Mitglied im DHV werden
Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie Denkmalpflege, Heimatpflege und das gemeinschaftliche Leben in Beckrath.
📄 Satzung des DHV Beckrath (Auszug)
Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 15. März 2019. Die vollständige Satzung kann beim Vorstand angefordert werden.
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Denkmalpflege- und Heimatverein Beckrath". Sitz des Vereins ist 41189 Mönchengladbach, Beckrath.
§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit
Zweck der Körperschaft ist die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Heimatpflege und Heimatkunde. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und neutral.
§ 5 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird erworben durch Aufnahme. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag vorliegen, über den der Vorstand entscheidet.
§ 7 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag, fällig spätestens zum Ende des Geschäftsjahres. Einzelmitglied: 10 €/Jahr · Familienmitgliedschaft: 15 €/Jahr.
§ 9 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird in den ersten 3 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres einberufen und wählt den Vorstand für 2 Jahre. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.